„Religionsfreiheit endet nicht am Schultor“: FAIR international kritisiert Berliner Urteil zum Gebetsverbot

Berlin, 16. Oktober 2026. FAIR international kritisiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 3 K 710/25) zum Verbot der „demonstrativen Ausübung religiöser Riten“ an einem Berliner Gymnasium. Die Entscheidung schränkt die Religionsfreiheit muslimischer Schülerinnen und Schüler erheblich ein. Nach Auffassung von FAIR international rechtfertigen die in der Pressemitteilung des Gerichts angeführten Gründe einen derart weitreichenden Eingriff nicht.

Zu begrüßen ist, dass das Verwaltungsgericht ausdrücklich anerkennt, dass das Verbot muslimische Schülerinnen und Schüler besonders benachteiligt und in ihre Religionsfreiheit eingreift. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass es diesen Eingriff unter Verweis auf den Schulfrieden für gerechtfertigt hält.

„Die Religionsfreiheit endet nicht am Schultor. Für muslimische Schülerinnen und Schüler stellt das islamische Pflichtgebet ein verbindliches religiöses Gebot dar. Ein Verbot macht ihnen die Befolgung dieses Gebots während des Schulaufenthalts faktisch unmöglich. Die Tragweite dieses Eingriffs wird aus unserer Sicht nicht angemessen gewichtet“, erklärt FAIR international.

Als problematisch erachtet FAIR international, dass die Entscheidung maßgeblich auf die Darstellung der Schule zu bestehenden religiösen Konflikten abstellt. Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts wird nicht deutlich, in welchem Umfang die Angaben der Schule unabhängig überprüft und die Perspektiven der betroffenen Schülerinnen und Schüler einbezogen wurden. Ein derart schwerwiegender Grundrechtseingriff erfordert eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung und eine nachvollziehbare Prüfung des Zusammenhangs zwischen konkreten Konflikten und der untersagten Religionsausübung.

Die pauschale Verknüpfung einer Gefährdung des Schulfriedens mit religiös motiviertem Verhalten insbesondere muslimischer Schülerinnen und Schüler birgt zudem die Gefahr, diese insgesamt zu stigmatisieren und antimuslimische Vorurteile zu verstärken. Individuelles Fehlverhalten darf nicht einer ganzen religiösen Gruppe zugerechnet werden oder deren Religionsausübung grundsätzlich verdächtig erscheinen lassen. Wirksamer Diskriminierungsschutz verlangt, auch die benachteiligenden Auswirkungen formal neutraler Regelungen ernst zu nehmen. Muslimische Schülerinnen und Schüler müssen darauf vertrauen können, dass die Schule sie vor Ausgrenzung schützt und ihnen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Auch dann, wenn sie ihre Religion sichtbar ausüben.

Religiöser Druck, Beleidigungen und Versuche, anderen bestimmte Verhaltensweisen aufzuzwingen, müssen konsequent unterbunden werden. Dieses Verhalten steht aber in keinem Zusammenhang mit der Verrichtung des Gebets. Das Verwaltungsgericht benennt keine konkreten empirischen Anhaltspunkte dafür, dass das islamische Pflichtgebet die geschilderten Konflikte verursacht oder verschärft.

FAIR international fordert, schulischen Konflikten vorrangig mit pädagogischen Maßnahmen, Dialog, Antidiskriminierungsarbeit und gezielten Interventionen gegen konkretes Fehlverhalten zu begegnen. Schulfrieden braucht den Schutz vor religiösem Zwang ebenso wie den Schutz der freien Religionsausübung. Schulen müssen beides ermöglichen.

Categories: Presse