Neutralität im Zwielicht von Freiheit und Diskriminierung

Im Zentrum einer Reihe religionsbezogener Rechtsstreitigkeiten steht das religiös-weltanschauliche Neutralitätsgebot des Grundgesetzes. Wegen seines Charakters als „Relationsbegriff“ ist die „Neutralität“ einer einheitlichen Definition schwer zugänglich. Relation meint hierbei den Umstand, nach dem sich die rechtliche Auslegung dieses Begriffes je nach ihrer Kontextualisierung variieren lässt. In Theorie und Praxis werden für verschiedene staatliche Bereiche unterschiedliche Neutralitätsbegriffe verwendet. Während das Neutralitätsgebot spätestens seit der Kopftuch II-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in mancher Konstellation freiheitlich-liberal ausgelegt wird, führt eine restriktive Auslegung desselben zur Freiheitsbeschneidung religiöser Menschen. Dieser Umstand führt wiederum dazu, dass die öffentliche Diskussion angeheizt und in eine ausweglos erscheinende Zwickmühle getrieben wird.

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